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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Umschulung und Weiterbildung

1. Teilnahmeberechtigung

  1. An den Bildungsmaßnahmen der media GmbH kann jeder teilnehmen.
  2. Für nach dem SGBIII geförderte Kurse gilt:
    Sollte sich nach Vertragsabschluß herausstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. Abstimmung mit der Agentur für Arbeit), behält sich die Bildungseinrichtung die fristlose Vertragskündigung vor. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine Nichtförderung des Lehrganges sofort dem Bildungsträger mitzuteilen. Ihm ist hiermit bekannt, dass bei Verstoß gegen diese Verpflichtung zur sofortigen Mitteilung einer Förderungsabsage Schadensersatz erhoben werden kann.

2. Anmeldung/Kündigung

  1. Die Teilnahme setzt die vorherige ordnungsgemäße Ausführung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars voraus. Die Daten des/der Teilnehmer/-in, im folgenden TN, werden EDV- gestützt verarbeitet. Der Datenschutz ist gewährleistet.
  2. Eine frühzeitige Anmeldung liegt im eigenen Interesse des Teilnehmers. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Seminarteilnehmer, die Schule bzw. das Seminar zu besuchen und die hierfür festgesetzten Gebühren zu zahlen.
  3. Im SGBIII- Bereich kann die Anmeldung durch den TN bis zum letzten Werktag vor Kursbeginn schriftlich kostenfrei rückgängig gemacht werden. Die Anmeldung erfolgt vorbehaltlich der Förderung durch die Agentur für Arbeit. Im Falle einer Ablehnung der Finanzierung durch die Agentur für Arbeit kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Es entstehen ihm, wenn er die media GmbH sofort informiert, keine Kosten. Die Förderung kann auch über einen Bildungsgutschein des Arbeitsamtes erfolgen. Bei einer Förderung nach §10a sind die Rücktrittsrechte nicht wirksam. Danach tritt Punkt 2.4. in Kraft.
  4. Bei vorzeitigem Maßnahmeabbruch werden laut SGBIII höchstens zwei weitere Raten und in bestimmten Fällen Lehrgangskosten bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme berechnet.
    Bei Nachweis einer festen Anstellung des TN kann der Lehrgang sofort abgebrochen werden, wenn der TN über SGBIII gefördert wird. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine Kosten.
  5. Bei Kursen ohne SGBIII Förderung oder bei Selbstzahlern im SGBIII Bereich hat der Teilnehmer bis 14 Tage vor vertragsgemäßem Seminarbeginn das Recht ohne Angaben von Gründen von der Anmeldung zum Seminar schriftlich zurückzutreten. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn fallen 30% der Kosten an. Nach Kursbeginn fallen 100% der Kosten an.
    Die Anmeldung gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer des Seminars. Bei Seminaren, die länger als 3 Monate dauern, kann der Teilnehmer frühestens nach 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen und danach zu jedem Monatsende. Bei Krankheit wird eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
  6. Für die Berufskollegs gelten ergänzende Geschäftsbedingungen.

3. Kosten/Zahlungen

  1. Bei Übernahme der Lehrgangskosten durch einen Kostenträger werden die Gebührenansprüche an die media GmbH abgetreten.
    Sollten Teilnehmer die Lehrgangsgebühren irrtümlich auf ihr Privatkonto erhalten, sind sie zur sofortigen Überweisung an die media GmbH verpflichtet.
  2. Der Bewilligungsbescheid bei Kostenübernahme ist der media GmbH unverzüglich vorzulegen.
  3. Werden bei Seminaren ohne SGBIII- Förderung die Gebühren lt. Rechnung 5 Tage vor Kursbeginn überwiesen, gewähren wir Ihnen 2% Skonto. Die Kursgebühr ist am 1. Kurstag fällig. Für Mahnungen wird der gesetzlich zur Verfügung stehende Rahmen genutzt. Ratenzahlung ist nur nach schriftlicher Absprache möglich.

4. Durchführung

  1. Der Beginn eines Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldezahl kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden.
    Bei Kursen, die nicht dem SGB III entsprechen, behält sich die Schule vor, bei weniger als 5 Teilnehmern im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet und weitergehende Ansprüche der Teilnehmer insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absagen eines Kurses sind ausgeschlossen.
  2. Die media GmbH behält sich vor, bei Krankheit des zuständigen Dozenten den Lehrgang oder einzelne Unterrichtsstunden zu verschieben. In diesem Fall werden die TN unverzüglich informiert.
  3. Für alle im Unterricht erstellten Arbeiten besteht ein Nutzungsrecht der media GmbH.

5. Pflichten des TN

  1. Die TN haben die jeweils geltende Schulordnung zu beachten. Gleiches gilt für die Prüfungsordnung und sonstige, den Schulungsbetrieb betreffende Regelungen.
  2. Das Rauchen ist an vorgeschriebenen Plätzen erlaubt. Der Genuss von Alkohol sowie Drogen ist in der Bildungseinrichtung untersagt.

6. Ausschluss

  1. Wer gegen seine Pflichten als TN vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der TN hat der Bildungseinrichtung einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
  2. Die media GmbH behält sich vor, TN von Lehrgängen auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den TN nicht erreicht werden kann oder wenn trotz Abmahnung wiederholt grob gegen die Pflichten des TN gemäß § 5. verstoßen wurde.
    In diesem Fall hat der TN die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erteilten Unterricht zu entrichten.

7. Prüfungen, Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen

  1. Die Abnahme von Prüfungen und die Ausgabe von Zeugnissen richten sich nach der Prüfungsordnung der media GmbH in ihrer jeweiligen Fassung, diese kann eingesehen werden. Jeder TN, der an der Maßnahme regelmäßig teilgenommen hat, erhält ein Abschlusszertifikat der media GmbH.
  2. Bei Kursen ohne SGB III Förderung oder bei Selbstzahlern im SGB III Bereich geht das Zertifikat dem TN erst dann zu, wenn dieser den Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf das zur Überweisung genannte Konto eingezahlt hat. Die Einzahlung ist ggf. durch die Vorlage eines Beleges zu bestätigen.

8. Haftung

  1. Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit ist der TN (der nicht selbst oder über seine Arbeitgeber versichert ist) im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
  2. Die media GmbH haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Bildungseinrichtung.
  3. Der TN haftet für Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Für Garderobe und liegen gebliebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  5. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
  6. Tübinger Str. 12-16, 70178 Stuttgart

Stuttgart, den 23.09.2005

Staatlich angezeigte Berufsfachschule für Design und TV-Produktion

Mitglied von VDP

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